Rechtsprechung
OLG Hamburg, 22.09.2009 - 13 U 140/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Versagung eines Anspruchs auf Maklerlohn für die Vermittlung einer Immobilienerwerbsmöglichkeit im Falle einer endgültig aufgegebenen und später unter anderen Voraussetzungen erneuerten Verkaufsabsicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Maklerprovision bei Aufgabe der Verkaufsabsicht
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.07.2009 - 309 O 477/08
- OLG Hamburg, 22.09.2009 - 13 U 140/09
- OLG Hamburg, 17.11.2009 - 13 U 140/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90
Anfall der Maklerprovision
Auszug aus OLG Hamburg, 22.09.2009 - 13 U 140/09
Ebenso hat der BGH in NJW-RR 1991, 950, 951 ausgesprochen, dass es für die Frage, ob die Gelegenheit, die der Käufer zum Erwerb nutzt, die selbe ist, die der Makler zuvor nachgewiesen hatte, entscheidend nicht auf die Einstellung des Käufers sondern vielmehr die fortdauernde Verkaufsabsicht des Verkäufers ankomme und daher einen Courtageanspruch des klagenden Maklers mit der Begründung verneint, dass nach Erteilung eines "Zuschlags' an einen anderen Erwerber, auch wenn dieser rechtlich nicht bindend war, die für die verkaufende Behörde handelnden Beamten das Ausschreibungsverfahren als abgeschlossen angesehen hätten. - BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98
"wesentliche Maklerleistung"
Auszug aus OLG Hamburg, 22.09.2009 - 13 U 140/09
So hat der BGH in NJW 1999, 1255, 1257 r. Sp. wesentlich darauf abgestellt, dass die Eigentümer der verkauften Wohnung ihre Verkaufsabsicht nie aufgegeben haben und es vor diesem Hintergrund mit Rücksicht auf den Maklerlohn für unerheblich gehalten, dass die Käufer ihre Erwerbsabsicht wegen der fehlenden Genehmigungsfähigkeit eines beabsichtigten Ausbaus zunächst aufgegeben hatten.